Tragen Sie sich bei unserem Newsletter ein und wir informieren Sie über die nächsten Aktionen:
Kontaktformular

2tunnel
2tunnel 2tunnel 2tunnel 2tunnel 2tunnel
2tunnel 2tunnel
2tunnel
2tunnel
2tunnel
2tunnel
2tunnel

Pläne:

2tunnel
2tunnel
   
  Weil wir, die Bürger, in Garmisch und in Partenkirchen schon zu viele Jahre zu geduldig einfach abgewartet haben.
Bei uns wurden brav Varianten geplant, Einsprüche abgearbeitet, Verfahren in Gang gesetzt. Ergebnis? Null. Außer den bekannten Lippenbekenntnissen keinerlei Fortschritt.
 
Ortsumfahrung
In diesen Jahren sind in Deutschland, in Bayern - bei uns z.B. in Farchant - eine große Zahl an Orts-Umfahrungen entstanden.
Einige davon an Stellen, die wirklich nicht aus verkehrstechnischen,
sondern aus vordergründigen, rein politischen Gründen bevorzugt wurden.
Auf alle Fälle nicht bei uns, auch nicht z.B. in Oberau, wo es ebenfalls lichterloh brennt.
 
"Mander, es ischt Zeit!"
Ein Blick ins benachbarte Österreich (Reutte/Lermoos/Fernpass) zeigt, wie es auch geht. Schnell, unkompliziert, kostengünstig. Respekt. Auch bei uns gilt: "Mander, es ischt Zeit!" Herr Neumeister (MdL), Herr Stoiber (Ministerpräsident) und alle anderen Räte und Meister, die sich unserem Anliegen nicht so extra intensiv verschrieben haben:
Sie haben bei uns bisher hervorragende Wahlergebnisse erzielt -
genau deshalb werden Sie sich an Ihrer künftigen Arbeit messen lassen müssen.
Geben Sie sich Mühe.
Für uns: Die Bürger von Garmisch-Partenkirchen.
Kann es wirklich so schwer sein, eine vorhandene Autobahn BAB95 und die anschließende Bundesstraße B2 in überschaubarer Zeit zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen?
Finden wir Sie an unserer Seite?

 
 
Die geplanten Ortsumfahrungen mit Tunnellösung
 
Garmisch

Die B 23 überschreitet vom Farchanter Tunnel her kommend nördlich des Ortsviertels Weidlegraben die Loisach. Anstatt wie bisher bei der Einmündung der Straße von Burgrain her (bei Schwaigwang) nach Südwesten Richtung Garmisch abzubiegen, führt die Umgehungsstraße geradeaus weiter zum nördlichen Tunneleingangmöglicher Ausgang Tunnel Kramer beim Steinbruch. Die bisherige Planung sah eine Röhre mit zwei Fahrspuren vor. Mitte 2003 wurden die "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) den neuen sicherheitstechnischen Erkenntnissen angepasst und insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes verschärft. Das bedeutet, dass eine Überarbeitung der Planung erforderlich ist.
Bis zum Tunnelausgang in der Gegend des Tierheimes am Beginn der Schmalenau sind es ca. 4 km. Von dort bis zur Breitenau wird die Straße offen geführt; das von den US-Streitkräften genutzte Gelände der „Breitenau housing area“ wird auf einer Länge von ca. 400 m aus Sicherheitsgründen im Tunnel unterfahren. Direkt nach der Loisachüberquerung, dort, wo heute der Betrieb von „Zaun Grünauer“ steht, wird mit einer Kreisellösung die bisherige B 23 und auch die beabsichtigte Verlängerung der St..-Martin-Straße angebunden.

möglicher Ausgang Tunnel Kramermöglicher Ausgang Tunnel Kramer

Für die Ortsumfahrung Garmisch wurde das Raumordnungsverfahren 1982 abgeschlossen und 1988 der Vorentwurf des Planfeststellungsverfahrens genehmigt.

Kramertunel
Detailkarte zum Kramertunnel (100k) hier geh's weiter

 
Partenkirchen

Für den Wanktunnel sind mit dem Abschluß des Raumordnungsverfahrens 1982 und Wanktunneldem der Voruntersuchung des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 19997 die Pläne weniger weit gediehen. Der momentane Vorschlag sieht den Tunneleingang am Wankfuß in Höhe des Kreisels am Südausgang des Farchanter Tunnels vor. Bis zum Tunnelausgang unterhalb von Schlattan am alten Gsteig sind es ca. 4 km. In der Nähe der Abzweigung nach Schlattan soll die Umgehungsstraße in die alte B 2 münden.

Detailkarte zum Wanktunnel (100k) hier geh's weiter

 
     
nach oben
   
  Präambel  

Die Initiative 2 Tunnel für Garmisch-Partenkirchen versteht sich als unabhängiger Zusammenschluss von Bürgern, um die unhaltbaren Umwelt- und Lärmprobleme der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen lösen zu helfen. Die Initiative will die 2 Tunnel wie geplant weiterhin im vordringlichen Bedarf des Verkehrswegeplanes der Bundesrepublik Deutschland erhalten für: Die Bewohner, die Kinder, die Gäste.....
Die Verpflichtung zur Neutralität und Unabhängigkeit fordert, dass politische Amts- und Mandatsträger nicht dem Vereinsvorstand angehören.

 
  Vereinssatzung  
§ 1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen „Initiative: 2 Tunnel für Garmisch-Partenkirchen“. Der Verein strebt die Eintragung in das Vereinsregister als rechtsfähiger Idealverein an. Nach Eintragung lautet der Name „Initiative: 2 Tunnel für Garmisch-Partenkirchen e. V.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in 82467 Garmisch-Partenkirchen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 
§ 2 Vereinszweck

1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umwelt- und Lärmschutzes durch die Verbesserung der allgemeinen Verkehrsbedingungen in Garmisch-Partenkirchen, die Unterstützung des weiteren Ausbaus der B 2 in Fortführung der Umgehung von Farchant gemäß der bestehenden Planung sowie der damit verbundenen Minderung der Immissions- und Gesundheitsbelastung der Bürger von Garmisch-Partenkirchen durch die Reinhaltung von Luft und die Reduzierung von Lärm, womit die negativen Folgen und Gefahren für Menschen und Umwelt minimiert und die Lebensqualität gesteigert werden können.
2. Zur Erfüllung der Zweckbestimmung des Vereins gehören auch
· die umfassende Information der Öffentlichkeit
· und die Weckung von Verständnis, Förderbereitschaft und Sympathie sowie
· Planung und Durchführung von Aktionen, welche die Dringlichkeit der Maßnahme für die Öffentlichkeit verdeutlichen.

 
§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung durch Förderung des Umwelt- und Lärmschutzes.
2. Der Verein ist selbstlos tätig, parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.

 
§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährige natürliche und juristische Person werden. Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 
§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung

 
§ 6 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, dem Kassier/Schriftführer und dem Pressesprecher.
2. Vertretungsberechtigt sind ein Vorsitzender und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinschaftlich.
3. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und einen Beirat berufen.
4. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 1 Jahr.

 
§ 7 Mitgliederversammlung

1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal zum Ende des 1. Quartals statt. Der Vorstand hat hierzu unter Angabe der Tagesordnung 2 Wochen vorher über die örtliche Presse einzuladen.
2. Der Mitgliederversammlung obliegen:
· Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und der Kassenprüfer,
· Entlastung des gesamten Vorstandes,
· Wahl des neuen Vorstandes und der beiden Kassenprüfer.
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Grundes beantragt.
4. Jede ordnungsgemäß anberaumte Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt durch einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins betreffen.
5. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.

 
§ 8 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer Mitgliederversammlung beschlossen
werden.

 
§ 9 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen der örtlichen Kinderklinik der Rummelsberger Anstalten e. V. und der örtlichen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenhilfe e. V. (Werdenfelser Werkstätten für Behinderte) zu.

 
 
Garmisch-Partenkirchen, den 29.10.2003
 

nach oben

Initiative 2 Tunnel
c/o Max Zitzmann
Richard-Strauß-Platz 2
82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon 0 88 21 - 93 03 - 11
Fax 0 88 21 - 93 03 - 32
www.2tunnel.de
Für Garmisch: Hans Sedlmaier
Für Partenkirchen: Uschi Kössel

 
© designweisser  &  web-sinn.de

home warum initiative wer resonanz proms unterstützen pläne presse aktuell service impressum mail